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Transparenz und
Starke Technik

Technische Details

Objektschutz
Wärmedämmung
Feuerwiderstandsfähigkeit
Lichtdurchlässigkeit
Schallschutz
Gebogene Wände
Glasstahlbeton

Objektschutz

Glasbausteinwände genügen höchsten Sicherheitsanforderungen.

Typische Einsatzbereiche sind:

  • Kellerfenster
  • Hauseingangsbereiche
  • Lichtwände in Lager- und Produktionsräumen oder Werkstätten
  • Sicherheitsbereiche bei industrieller Produktion, Flughäfen, etc.
  • Computerzentren und
  • Geldinstitute

Das Bundeskriminalamt empfiehlt besonders Glasbausteine für einen hohen Personen- und Objektschutz.

Durchschusshemmende Verglasung

Der zum normalen Glasstein identische Spezialglasstein BSH20 erreicht beim Dreifach-Beschuss nach DIN 52290/2 die für Glas höchste Widerstandsklasse C5-SA. Für die Durchschusshemmung bei einschaligen Glassteinwänden wird beim Einzelbeschuss die Beschussklasse C3-SA und bei Dreifach-Beschuss die Klasse C2-SA erfüllt. Bei doppelschaligen Glassteinwänden wird beim Dreifach-Beschuss die Klasse C5-SA erreicht.

Einbruchhemmende Verglasung

Glassteinwände bieten einen hohen Einbruchschutz. Dieser lässt sich durch die Wahl des Glassteinformats, der Fugenbreite und der Bewehrung der Mörtelfuge zusätzlich verbessern. Die Widerstandsklasse WK 10 ist mit Glassteinen oder Betongläsern bis zu einer Größe von 240 x 240 mm, die Widerstandsklasse WK 60 bei einer Größe bis zu 190 x 190 mm zu erreichen.

Voraussetzung hierfür ist eine kreuzweise Bewehrung mit Spezialstahl. Ballwurfhemmende Verglasung
Glassteinwände bieten in allen Anwendungsgrößen hohe Sicherheit bei Ballwurf, Erschütterungen, Beben, etc. Hierfür ist keine besondere Verlegeform erforderlich; die Stabilität ergibt sich aus der Statik von Glassteinen und Bewehrung.

Wärmedämmung

Der Isolierglasbaustein ist durch seine hohe Wärmeisolierung besonders für Außenwände geeignet. Mithilfe einer doppelten Luftkammer in den Glassteinen wird ein hoher Wärmedurchlasswiderstand gewährleistet.

Das Komplett-System:

  • Isolierglasbaustein
  • Gedämmter Aluminiumrahmen
  • Wärmedämmmörtel

Verlegung:
Die Glasbausteinverlegung erfolgt mit einem speziellen Wärmedämmmörtel.

Wandanschluss:
Zur Komplettierung dieses Systems bieten wir ein wärmegedämmtes Aluprofil für die umlaufende Einfassung des Glasbausteinfelds an.

Anwendungsbereich:
Für Objekte, bei denen eine hohe Wärmedämmung erreicht werden soll.

Maße:

  • 19 x 19 x 16 cm
  • 19 x 19 x 8 cm

Für alle technischen Details stehen wir Ihnen gerne unter der Telefonnummer +43 (0) 07472/62930 zur Verfügung. Oder schreiben Sie uns einfach ein Mail: office@glasbausteine.at

Klicken Sie auf Technology, um die Isolierglasbausteine aufzurufen. Die Produktlinie Technology umfasst eine spezielle Serie, die für eine hohe Wärmedämmung zertifiziert ist.

Feuerwiderstandsfähigkeit

Bei steigenden Anforderungen an den Brandschutz und gleichzeitigem Wunsch nach natürlichem Licht und/oder Durchsicht ergeben sich für die E-Verglasungen mit Glasbausteinen vielfältige

Einsatzmöglichkeiten:

  • Fluchtwege
  • Trennwände in größeren, zusammenhängenden Räumen
  • Gebäudewinkel zur Vermeidung von
  • Flammenüberschlag Vorbeugende
  • Maßnahmen gegen Feuerüberschlag an Fassaden

Für alle technischen Details stehen wir Ihnen gerne unter der Telefonnummer +43 (0) 07472/62930 zur Verfügung. Oder schreiben Sie uns einfach ein Mail: office@glasbausteine.at

Feuerwiderstandsklasse F30 / EI 30 bis F 90 / EI 90

Als EI-Verglasung gelten lichtdurchlässige Bauteile in senkrechter Anordnung, die nicht nur die Ausbreitung von Feuer und Rauch, sondern auch den Durchtritt der Wärmestrahlung verhindern. Die dem Feuer abgewandte Seite darf sich im Mittelwert um nicht mehr als 140 Kelvin (Temperaturdifferenz), bzw. um 180 im Einzelwert erhöhen (DIN 4102, Teil 2, Abschnitt 5.2.2.).

Alle, bis „F-90“ feuerhemmend oder feuerbeständig baurechtlich vorgeschriebenen Verglasungen im Innen- oder Außenbereich sind mit Glasbaustein-Elementen ausführbar.

Brandschutz

Brandschutzverglasungen sind Bauteile, die im Allgemeinen aus einem oder mehreren lichtdurchlässigen, raumabschließenden Elementen, Dichtungen sowie Befestigungsmaterialien bestehen. In ihrer raumabschließenden Funktion sollen sie die Ausbreitung von Feuer und Rauch über einen bestimmten Zeitraum verhindern. Die Glasstein-Elemente der Brandschutzverglasung sind keine tragenden Bauteile.
Für die Einsatzmöglichkeit von Brandschutzverglasungen aus Glasbausteinen nach DIN 18175 werden nur allgemeine Richtlinien vorgeschlagen, objektive Kriterien existieren nicht. Über die Zulässigkeit einer Verwendung der jeweiligen Verglasung entscheidet die zuständige örtliche Bauaufsichtsbehörde in jedem Einzelfall nach ihrem Verständnis.

Feuerwiderstandsklasse G 30 bis G 120 / E 120

Als E-Verglasung gelten lichtdurchlässige Bauteile in senkrechter Anordnung, die die Ausbreitung von Feuer und Rauch verhindern. Der Durchtritt der Wärmestrahlung wird lediglich behindert, an die Erhitzung der feuerabgewandten Seite werden keine Anforderungen gestellt. Die Verglasungen müssen innerhalb des Klassifizierungszeitraums (E 30 – E 120) als Raumabschluss wirksam bleiben.

Lichtdurchlässigkeit

Der Lichtdurchgang bei lichtlenkenden Glassteinen ist durch eine prismatische Ausbildung der Innenseiten darauf eingestellt, das Licht an die Decke des Raumes zu lenken. Die Decke sollte hell und unstrukturiert sein. Die Steine sind an ihrer Oberseite mit einer Prägung beschriftet, um den richtigen Einbau zu gewährleisten.

Durchsicht

Der Grad an Durchsichtigkeit ist bei Glasbausteinwänden über das Design steuerbar. Je nach Anforderung an den Sichtschutz ist jeder Grad an visuellem Schutz erreichbar. Vom vollsichtigen Glasbaustein mit seinen planparallelen Außenflächen, der eine Durchsicht von innen ohne entscheidende Verzerrung gewährleistet, über die Dekorsteine, die die Objekterkennung erschweren bis zum nur diffusen Licht erzeugenden Glasstein, der keine Formerkennung mehr zulässt.

Den in der Arbeitsstätten-Verordnung festgelegten Eigenschaften, freie Sicht oder Sichtschutz, z.B. bei Liege- oder Sanitärräumen, kann auch bei großflächigen Verglasungen entsprochen werden. Glassteinwände haben eine hohe Lichtdurchlässigkeit. Sie beträgt bei senkrecht auffallendem Licht je nach Dekor rund 75 Prozent bei transparenten Steinen und entspricht damit der normalen 2-Scheiben-Isolierverglasung von Fenstern. Bei silor-farbenen Glassteinen beträgt die Lichtdurchlässigkeit rund 50 Prozent.

Schallschutz

Allein durch das Eigengewicht einer Glassteinwand mit

  • 1,00kN/m² bei 80 mm Glassteinen
  • 1,25kN/m² bei 100 mm Glassteinen und
  • 1,42kN/m² beim Spezial-Glasstein BSH ist ein besonders guter Schallschutz gewährleistet.

Zu beachten ist, dass angrenzende Bauteile den gleichen guten Schallschutz bieten.
Beispiele für Schalldämmmaße (R' w) mit Glasstein-Wänden (Richtwerte für die in Räumen empfohlenen Mittelungspegel nach VDI):

Schallschutzklasse Rw

6

  >= 50dB

5

  45-49 dB

4

  40-44 dB

3

  35-39 dB

2

 30-34 dB

1

 25-29 dB

0

 <= 25 dB

Glasstein-Format mm

Luftschall­schutz­maß LSM

Schalldämm-Maß R' w

 190 x 190 x 80

 - 12 dB

 40 dB

 190 x 190 x 80 BSH 20

 - 5 dB

 45 dB

 240 x 240 x 80

 - 10 dB

 42 dB

 240 x 115 x 80

 - 7 dB

 45 dB

 300 x 300 x 100

 - 11 dB

 41 dB

 Doppelschalenwand mit
 240 x 240 x 80

 - 2 dB

 50 dB

Gebogene Wände

Bei einfachen gebogenen Glassteinwänden sind vertikale Dehnungsfugen nach der maximalen Elementbreite, mindestens jedoch alle 6 Meter anzuordnen. Bei mehrfach gebogenen Wänden sind Dehnungsfugen in den Wendepunkten der Kurven anzuordnen. Eine innere Fugenbreite von 8 mm darf nicht unterschritten werden. Fugen <= 1cm dürfen nicht bewehrt werden.

Glasstahlbeton

Als Glasstahlbeton bezeichnet man nur solche Bauarten, bei denen im Zusammenwirken von Betonglas, Beton und Bewehrung das Glas statisch mit beansprucht wird. Deshalb muss das Betonglas in den umgebenden Beton ohne Trennung eingebettet sein, sodass es die aus der Gesamtkonstruktion übertragenen Beanspruchungen aufnehmen und durch keine einwirkenden Kräfte aus der Verbindung mit dem Beton gelöst werden kann.

Die statische Berechnung von Glasstahlbeton erfolgt grundsätzlich nach den Bestimmungen für Stahlbeton. Die Bemessung und Herstellung erfolgt nach DIN 1045. Für die unterschiedlichen Anwendungsbereiche unterscheidet man folgende Formate und Ausbildungen von Betongläsern nach

DIN 4243:
Begehbare Bauteile aus Glasstahlbeton mit einer Verkehrslast von maximal 5,0kN/m² Räumliche Tragewerke nach DIN 1045 (schalen und Faltwerke) nur mit zylindrischen, über die ganze Dicke reichenden Betongläsern R 117.
Befahrbare Bauteile nur mit Betongläsern B 117, R 117 und B 1580.

Diese dürfen jedoch nicht als statisch mitwirkend in Rechnung gestellt werden. Bauteile aus Glasstahlbeton sind tragende Konstruktionen, die als einachsig oder zweiachsig gespannte Tragwerke berechnet werden können. Bei zweiachsig gespannten Tragwerken darf die größte Stützweite höchstens doppelt so groß wie die kleinere sein.

Betonrippen müssen bei einachsig gespannten Tragwerken mindestens 6 cm hoch, bei zweiachsig gespannten Tragwerken mindestens 8 cm hoch sein und in der Höhe der Bewehrung mindestens 3 cm breit sein. Glasstahlbeton-Konstruktionen sind durch besondere Maßnahmen vor Zwangskräften aus der Gebäudekonstruktion zu schützen, daher sind Dehnungs- und Gleitfugen anzuordnen. Glasstahlbeton- Konstruktionen können mit Ortbeton oder als Fertigteile ausgeführt werden. Druckfestigkeit des Rippenbetons B25.