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Gebogene Wände

Bei einfachen gebogenen Glassteinwänden sind vertikale Dehnungsfugen nach der maximalen Elementbreite, mindestens jedoch alle 6 Meter anzuordnen. Bei mehrfach gebogenen Wänden sind Dehnungsfugen in den Wendepunkten der Kurven anzuordnen. Eine innere Fugenbreite von 8 mm darf nicht unterschritten werden. Fugen <= 1cm dürfen nicht bewehrt werden.

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