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Feuerwiderstandsfähigkeit

Bei steigenden Anforderungen an den Brandschutz und gleichzeitigem Wunsch nach natürlichem Licht und/oder Durchsicht ergeben sich für die E-Verglasungen mit Glasbausteinen vielfältige

Einsatzmöglichkeiten:

  • Fluchtwege
  • Trennwände in größeren, zusammenhängenden Räumen
  • Gebäudewinkel zur Vermeidung von Flammenüberschlag Vorbeugende
  • Maßnahmen gegen Feuerüberschlag an Fassaden

Für alle technischen Details stehen wir Ihnen gerne unter der Telefonnummer +43 (0) 07472/62930 zur Verfügung. Oder
schreiben Sie uns einfach ein Mail:


Brandschutz

Brandschutzverglasungen sind Bauteile, die im Allgemeinen aus einem oder mehreren lichtdurchlässigen, raumabschließenden Elementen, Dichtungen sowie Befestigungsmaterialien bestehen. In ihrer raumabschließenden Funktion sollen sie die Ausbreitung von Feuer und Rauch über einen bestimmten Zeitraum verhindern. Die Glasstein-Elemente der Brandschutzverglasung sind keine tragenden Bauteile.
Für die Einsatzmöglichkeit von Brandschutzverglasungen aus Glasbausteinen nach DIN 18175 werden nur allgemeine Richtlinien vorgeschlagen, objektive Kriterien existieren nicht. Über die Zulässigkeit einer Verwendung der jeweiligen Verglasung entscheidet die zuständige örtliche Bauaufsichtsbehörde in jedem Einzelfall nach ihrem Verständnis.

Feuerwiderstandsklasse G 30 bis G 120 / E 120

Als E-Verglasung gelten lichtdurchlässige Bauteile in senkrechter Anordnung, die die Ausbreitung von Feuer und Rauch verhindern. Der Durchtritt der Wärmestrahlung wird lediglich behindert, an die Erhitzung der feuerabgewandten Seite werden keine Anforderungen gestellt. Die Verglasungen müssen innerhalb des Klassifizierungszeitraums (E 30 - E 120) als Raumabschluss wirksam bleiben.

Feuerwiderstandsklasse F30 / EI 30 bis F 90 / EI 90

 

Als EI-Verglasung gelten lichtdurchlässige Bauteile in senkrechter Anordnung, die nicht nur die Ausbreitung von Feuer und Rauch, sondern auch den Durchtritt der Wärmestrahlung verhindern. Die dem Feuer abgewandte Seite darf sich im Mittelwert um nicht mehr als 140 Kelvin (Temperaturdifferenz), bzw. um 180 im Einzelwert erhöhen (DIN 4102, Teil 2, Abschnitt 5.2.2.).

Alle, bis „F-90“ feuerhemmend oder feuerbeständig baurechtlich vorgeschriebenen Verglasungen im Innen- oder Außenbereich sind mit Glasbaustein-Elementen ausführbar.

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