Brandschutzverglasung mit Glasbausteinen

Brandschutzklassen für vertikale Glasbausteinwände

 

Widerstandsklasse

G 30

G 60

G 120

G 90

G 120

Verglasungsgröße

9,0 m²

3,5 m²

4,4 m²

9,0 m²

4,4 m²

maximale Elementhöhe

6,0 m

3,5 m

3,5 m

3,5 m

3,5 m

maximale Elementbreite

6,0 m

6,0 m

6,0 m

6,0

6,0

erforderliche Brüstungshöhe

1,8 m

1,8 m

1,8 m

keine

keine

Verglasungsform

einschalig

einschalig

doppelschalig

einschalig

doppelschalig

Glasbausteinformat

115x115x80 mm

115x240x80 mm

190x190x80 mm

240x240x80 mm

190x190x80 mm

190x190x80 mm

190x190x80 mm

190x190x80 mm

Glasbausteinmodell

alle Dekore

alle Dekore

alle Dekore

BSH 20

BSH 20

 

Widerstandsklasse

F 30

F 60

F 60

F 90

Verglasungsgröße

9,0 m²

4,4 m²

9,0 m²

9,0 m²

maximale Elementhöhe

6,0 m

3,5 m

6,0 m

6,0 m

maximale Elementbreite

6,0 m

6,0 m

6,0 m

6,0 m

erforderliche Brüstungshöhe

keine

keine

keine

keine

Verglasungsform

einschalig

doppelschalig

einschalig

einschalig

Glasbausteinformat

190x190x80 mm

190x190x80 mm

190x190x160 mm

190x190x160 mm

Glasbausteinmodell

F1930

BSH 30

F1960

F1990

 

Brandschutzklassen für horizontale Glasbausteinwände

Widerstandsklasse

G 30

F 30

F 60

F 90

maximale Abmessungen

 

 350 x 160 cm

 350 x 160 cm

 350 x 160 cm

Mindestdicke

 

 12 cm

 16 cm

 18 cm

Glasbausteinformat

Alle Betongläser

190x190x80 mm

190x190x160 mm

190x190x160 mm

Glasbausteinmodell

Alle Betongläser

BG 1930 F

BG 1960 F

BG 1990 F

 

Brandschutz

Brandschutzverglasungen sind Bauteile, die im allgemeinen aus einem oder mehreren lichtdurchlässigen, raumabschließenden Elementen, Dichtungen sowie Befestigungsmaterialien bestehen. In ihrer raumabschließenden Funktion sollen sie die Ausbreitung von Feuer und Rauch über einen bestimmten Zeitraum verhindern. Die Glasstein-Elemente der Brandschutzverglasung sind keine tragenden Bauteile.

Für die Einsatzmöglichkeit von Brandschutzverglasungen aus Glasbausteinen nach DIN 18175 werden nur allgemeine Richtlinien vorgeschlagen, objektive Kriterien existieren nicht. Über die Zulässigkeit einer Verwendung der jeweiligen Verglasung entscheidet die zuständige örtliche Bauaufsichtsbehörde in jedem Einzelfall nach ihrem Verständnis.

Feuerwiderstandsklasse G

Als G-Verglasung gelten lichtdurchlässige Bauteile in senkrechter Anordnung, die die Ausbreitung von Feuer und Rauch verhindern. Der Durchtritt der Wärmestrahlung wird lediglich behindert, an die Erhitzung der feuerabgewandten Seite werden keine Anforderungen gestellt. Die Verglasungen dürfen innerhalb des Klassifizierungszeitraums (G 30 - G 120) nicht zusammenbrechen und müssen als Raumabschluß wirksam bleiben.

Bei steigenden Anforderungen an den Brandschutz und gleichzeitigem Wunsch nach natürlichem Licht und/oder Durchsicht ergeben sich für die G-Verglasungen mit Glasbausteinen vielfältige Einsatzmöglichkeiten:

- Fluchtwege

- Trennwände in größeren, zusammenhängenden Räumen

- Gebäudewinkel zur Vermeidung von Flammenüberschlag

- Vorbeugende Maßnahmen gegen Feuerüberschlag an Fassaden.

Feuerwiderstandsklasse F

Als F-Verglasung gelten lichtdurchlässige Bauteile in senkrechter Anordnung, die nicht nur die Ausbreitung von Feuer und Rauch, sondern auch den Durchtritt der Wärmestrahlung verhindern. Die dem Feuer abgewandte Seite darf sich im Mittelwert um nicht mehr als 140 Kelvin (Temperaturdifferenz), bzw. um 180 im Einzelwert erhöhen (DIN 4102, Teil 2, Abschnitt 5.2.2.). Zum Einbau verwandte Rahmen, Halterungen oder Befestigungsmittel müssen zur Vermeidung der Wärmeabstrahlung mit Feuerschutzplatten nach DIN 4102-Klasse A abgeschirmt sein.

Alle, bis „F-90“, feuerhemmend oder feuerbeständig baurechtlich vorgeschriebenen Verglasungen im Innen- oder Außenbereich sind mit Glasbaustein-Elementen ausführbar.